Die Taufe

Gott nimmt Menschen bedingungslos an. Die Taufe ist sichtbares Zeichen dafür. Sie markiert den bewussten Anfang eines Weges mit Gott und nimmt die Getauften mit hinein in die Glaubensgemeinschaft.

Jedes Kind bringt die Botschaft,
dass Gott die Lust am Menschen
noch nicht verloren hat.
(Rabindranath Tagore)

Die Taufe ist das sichtbare Zeichen dafür, dass Gott mit den Menschen den Weg des Lebens gehen will. Gott liebt alle Menschen. Die Taufe markiert den bewussten Anfang eines Weges mit Gott. Sie nimmt die Getauften mit hinein in die Gemeinschaft all derer, die gemeinsam mit Jesus Christus unterwegs sind. Zusammen sind alle Getauften das wandernde Volk Gottes, die Kirche Jesu Christi.

Die Taufe ist dabei keine Garantie, dass ein Mensch seinen persönlichen Glauben zu Gott auch erfährt und bewahren kann. Der Glaube ist ein eigenes Geschenk Gottes, das uns Menschen ganz individuell mit Gott in Verbindung bringt, während die Taufe die Gemeinschaft der Christen im Blick hat.

Entweder treffen die Eltern für ihr Kind die Entscheidung, dass es getauft werden soll, oder eine Person trifft diese Entscheidung für sich selbst, sobald sie mit dem vollendeten 14. Lebensjahr religionsmündig ist.

Weitere Informationen

Nachfolgend haben wir für Sie die häufigsten Fragen zum Thema Taufe beantwortet.

Wenn Sie weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihren Pastor / Ihre Pastorin.

Häufige Fragen zur Taufe

Was Sie für die Taufvorbereitung wissen sollten.


  • Ich möchte mein Kind taufen lassen. Was muss ich tun?

    Die Taufe wird in der Regel in der Kirchengemeinde gefeiert, in der der Täufling seinen ersten Wohnsitz hat. Die Taufe findet in der Regel im Gottesdienst der Kirchengemeinde statt. Durch die Taufe im Gemeindegottesdienst wird deutlich, dass der Täufling von nun an in die Gemeinschaft der Kirche aufgenommen ist.

    Um eine Taufe anzumelden, wenden Sie sich bitte an das Kirchenbüro. Hier werden die Daten des Täuflings in ein Formular aufgeschrieben. Die Daten werden in die Kirchenbücher übertragen und in der Gemeinde dauerhaft aufbewahrt. Ihre Daten sind selbstverständlich geschützt und werden nicht weitergegeben.

    Wenn Sie ein Stammbuch haben, sollten Sie dies ins Kirchenbüro mitbringen. Die Kirchengemeinde trägt die Taufe auch in das Stammbuch ein. Wenn Sie kein Stammbuch besitzen, wird für Sie eine Taufbescheinigung ausgestellt. Mit dieser Bescheinigung ist auch ein späterer Nachtrag im Stammbuch möglich. Außerdem erhalten Sie als Eltern am Tauftag eine Taufurkunde über die vollzogene Taufe.

  • Wozu dient das Taufgespräch?

    Sind Ort und Zeit für die Taufe geklärt, führt der zuständige Pastor/Pastorin vor der Taufe Ihres Kindes mit Ihnen (und den Paten) ein Taufgespräch.

    Das Taufgespräch hat das Ziel, die Tauffeier zu besprechen und, falls noch nicht geschehen, den Taufspruch auszuwählen. Es geht auch darum, mit Ihnen über die Bedeutung der Taufe zu sprechen.

  • Wo finden wir einen Taufspruch?

    Der Taufspruch ist ein biblisches Wort, das Ihr Kind ein Leben lang begleiten soll. Sie können sich den Taufspruch nach Rücksprache mit Ihrem Pastor/ Ihrer Pastorin selber aussuchen.

    Sie können hier eine Auswahl von Taufsprüchen anschauen.

  • Wer kann Taufpate/Taufpatin sein?

    Alle getauften und konfirmierten evangelischen Kirchenmitglieder und diejenigen, die einer anderen christlichen Kirche angehören, können das Patenamt übernehmen.

    Welche anderen christlichen Kirchen die evangelische Kirche anerkennt, sind in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen aufgeführt.

    Das Patenamt ist ein kirchliches Amt. Wer keiner christlichen Kirche angehört oder aus der Kirche ausgetreten ist, kann das Patenamt nicht übernehmen.

    Kommt der Pate/ die Patin nicht aus der Kirchengemeinde des Täuflings, muss er/ sie eine Patenbescheinigung vorlegen. Das ist der Nachweis darüber, dass der Pate /die Patin Mitglied seiner/ ihrer Kirche ist und berechtigt ist, das Patenamt zu übernehmen. Die Patenbescheinigung wird vom Pfarramt Ihrer Gemeinde ausgestellt.

    Bei der Taufe Ihres Patenkindes erhalten Sie von der Kirche eine Patenurkunde.

  • Welche Aufgabe hat ein Taufpate/ eine Taufpatin?

    Wer Pate/ Patin wird, übernimmt Verantwortung. Die Eltern stellen den Paten/ die Patin in ein besonderes Verhältnis zu ihrem Kind. Sie sollen Anteil nehmen am Geschick des Kindes und es auf seinem Lebensweg begleiten. Bei dieser Begleitung soll auch der christliche Glaube zur Sprache kommen. Die Paten versprechen bei der Taufe, dafür Sorge zu tragen, dass ihr Patenkind den christlichen Glauben kennenlernt.

    Viele Eltern verbinden mit der Patenschaft den Wunsch, dass der Pate/ die Patin im Falle ihres Todes an ihrer statt für die minderjährigen Kinder sorgt. Das Patenamt beinhaltet nicht als solches das Recht oder die Pflicht zur Übernahme der sogenannten Vormundschaft. Vielmehr regelt das Vormundschaftsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dass Eltern allein durch letztwillige Verfügung, also durch Testament oder Erbvertrag, einen Vormund rechtlich verbindlich benennen können. Diesem letzten Willen hat das Vormundschaftsgericht, das die Vormundschaft anordnet, grundsätzlich Folge zu leisten (§§ 1774 S.1, 1776 Abs.1, 1777 Abs.3 BGB).

  • Müssen wir als Eltern in der Kirche sein, um unser Kind taufen lassen zu können?

    Taufe und Glaube gehören zusammen. Kleine Kinder können ihren Glauben noch nicht selber formulieren.

    Eine gute Voraussetzung für das Hineinwachsen in den Glauben ist eine christliche Erziehung. Die christliche Erziehung haben neben den Paten und der Kirche vor allem die Eltern zu verantworten. Das ist der Grund, warum mindestens ein Elternteil Mitglied der evangelischen Kirche sein muss.

  • Soll ich mein Kind als Kleinkind taufen lassen?

    Die Kleinkindertaufe wird von der evangelischen Kirche eindeutig bejaht. Die Kirche sieht ihre Auffassung darin begründet, dass Gott seine Gnade frei und unverdient schenkt. Das heißt: Ihr Kind wird mit der Taufe vorbehaltlos von Gott angenommen. Gott sagt "Ja" zu Ihrem Kind, noch bevor Ihr Kind auch zu Gott "Ja" sagen kann.

    Die Taufe von älteren Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen steht in der evangelischen Kirche gleichberechtigt neben der Kleinkindertaufe. Erwachsene werden in der Regel in Einzelgesprächen oder Seminaren auf ihre Taufe vorbereitet und danach in einem Gemeindegottesdienst getauft.

  • Wird man nur einmal im Leben getauft?

    Ja. Die Taufe als grundlegende Gnadenzusage Gottes ist unwiederholbar.
    Dies gilt auch im Fall eines Austrittes aus der Kirche: Wer sich von der Gemeinde getrennt hat und zu einem späteren Zeitpunkt wieder eintritt, wird nicht noch einmal getauft.

  • Welche Hilfen gibt es für eine christliche Erziehung?
    • Sie können mit Ihrem Kind beten.
    • Sie können Ihrem Kind im Laufe der Zeit auch von seiner Taufe erzählen.
    • Ein alter christlicher Brauch ist es, dem Neugetauften eine Taufkerze zu schenken. Die Taufkerze können die Paten selbst gestalten. Sie ist dann ein schönes Geschenk, das noch lange nachwirkt. Am Tauftag kann sie zu Hause entzündet werden.
    • Eltern und Paten können von den christlichen Festen erzählen: z. B. Weihnachten, Ostern, Pfingsten und Erntedank.
    • Sie können mit Ihrem Kind zum Krabbelgottesdienst gehen und es später in einem der kirchlichen Kindergärten anmelden.
    • Eine weitere gute Hilfe sind Kinderbibeln. Sie finden Sie in Buchhandlungen oder unter www.die-bibel.de
  • Wie hängen Taufe und Konfirmation zusammen?

    Der Glaubensweg hat mit der Taufe begonnen. Der kirchliche Unterricht ist im engeren Sinne ein nachgeholter Taufunterricht, der dazu dient, die eigene Taufe zu verstehen.

    Konfirmation heisst "Befestigung" oder auch "Bestärkung". Die Konfirmanden/ Konfirmandinnen sollen auf ihrem Glaubensweg "bestärkt" werden. Sie sollen sich mit ihrem persönlichen Glauben beschäftigen und Wissenswertes über die Kirche erfahren.

    Die Konfirmation erfolgt in einem Gottesdienst. Im Gottesdienst bekennen die Konfirmanden/ Konfirmandinnen mit der Gemeinde den Glauben, in dem sie unterwiesen sind. Die Konfirmanden/ Konfirmandinnen werden gesegnet und erhalten ein Bibelwort für ihren Lebensweg. Mit der Konfirmation darf das Patenamt übernommen werden. Die Konfirmation berechtigt zur selbständigen Teilnahme am Abendmahl.

    Bei noch nicht getauften Konfirmanden/ Konfirmandinnen ist die Taufunterweisung der reguläre Konfirmandenunterricht. Sie werden während der Unterrichtszeit getauft.

    Mit besonderen Gottesdiensten werden die Silbernen und Goldenen Konfirmationen gefeiert, also Konfirmationen, die 25 oder 50 Jahre zurückliegen.


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