Die Trauung

Viele Paare empfinden ihre Liebe als ein Geschenk des Himmels. In der Trauung empfängt das Brautpaar den Segen Gottes: Gott möge das Paar in ihrer "Ehe" begleiten.

Am Anfang ist die Liebe zwischen zwei Menschen. Liebe ist ein Geschenk – ein Geschenk von Gott, der die Menschen geschaffen hat.

In der Trauung empfängt das Brautpaar den Segen Gottes: Gott möge das Paar in ihrer "Ehe" begleiten. Denn es ist alles andere als selbstverständlich, dass zwei Menschen mit ihren je eigenen Träumen und Wünschen, Lebensplänen und -geschichten, Fähigkeiten und blinden Flecken eine feste und lebenslange Beziehung eingehen wollen und können.

Die standesamtliche Eheschließung ist Voraussetzung für eine evangelische Trauung. Die evangelische Trauung ist deshalb ein Gottesdienst mit Gebet, Liedern, Worten aus der Bibel, Predigt und dem Segen, aber keine Eheschließung.

Wie Ihr Traugottesdienst ablaufen soll - auch ganz praktische Fragen, etwa ob Sie Ringe tauschen oder welche Musik gespielt werden soll, können Sie mit Ihrem Pastor oder Ihrer Pastorin besprechen.

Weitere Informationen

Nachfolgend haben wir für Sie die häufigsten Fragen zum Thema Trauung beantwortet.

Wenn Sie weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihren Pastor / Ihre Pastorin.

Häufige Fragen zur Trauung

Was Sie für die Vorbereitung Ihrer Trauung wissen sollten.


  • Wir möchten kirchlich heiraten – was müssen wir tun?

    Wenn Sie sich über einen möglichen Termin Ihrer Trauung klar geworden sind, wenden Sie sich an das Kirchenbüro. Dann muss zunächst abgesprochen werden, ob an Ihrem Wunschtermin Kirche und Pastor/in, Organist und Küster frei sind. Alles weitere planen Sie dann in dem Traugespräch mit Ihrer Pastorin/ Ihrem Pastor.

    Im Kirchenbüro werden Ihre Daten in ein Formular aufgeschrieben. Die Daten werden in Kirchenbücher übertragen und in Ihrer Gemeinde dauerhaft aufbewahrt. Ihre Daten sind selbstverständlich geschützt und werden nicht weitergegeben.

  • Wozu dient das Traugespräch?

    Vor der Trauung findet mindestens ein Gespräch mit dem Pastor/ der Pastorin statt. Im Traugespräch besprechen Sie den Ablauf der Trauung und klären ab, welchen Trauspruch Sie nehmen möchten.
    Es soll auch zur Sprache kommen, was es heute bedeutet, eine christliche Ehe zu führen und welche Hilfe wir als Christen aus dem Glauben an Gott haben.

  • Wo finden wir einen Trauspruch?

    Der Trauspruch ist eine "biblische Überschrift" über dem gemeinsamen Leben. Er dient zur gegenseitigen Ermutigung auf dem Weg. Sie können als Ehepaar nach Rücksprache mit Ihrem Pastor/ Ihrer Pastorin Ihren Trauspruch selbst aussuchen.

    Hier finden Sie eine Auswahl von Trausprüchen.

  • Wie gestaltet sich der Ablauf der Trauung?

    An der Gestaltung Ihres Traugottesdienstes können Sie sich in der Regel mit beteiligen. Das gilt auch für Ihre Freunde und Verwandten. Sie können im Traugespräch zum Beispiel über die Lieder sprechen, die im Gottesdienst gesungen werden sollen.

    Einzug: Meistens zieht das Brautpaar beim Beginn des Gottesdienstes gemeinsam in die Kirche ein. Hin und wieder wird aber gerne auch auf einen anderen Ritus zurückgegriffen: Die Braut wird vom Vater in die Kirche geführt. Dieser Brauch symbolisiert, dass die Braut aus dem Besitz des Vaters in den Besitz des Mannes übergeht, dass sie also unmündig ist.
    Nach evangelischem Trauverständnis aber nehmen die Eheleute einander aus Gottes Hand. Der gemeinsame Einzug symbolisiert, dass die Eheleute gleichberechtigt und ebenbürtig sind und ihre Entscheidung in eigener und eigenständiger Verantwortung getroffen haben.
    Außerdem wird die Ehe nach evangelischem Verständnis vor dem Staat, also auf dem Standesamt, geschlossen. Anders als bei dem Ritus der Brautübergabe kommen bei der kirchlichen Trauung Braut und Bräutigam bereits als verheiratete Eheleute zur Kirche.

    In der Traupredigt formuliert der Pastor/ die Pastorin, was aus der Sicht des christlichen Glaubens für das Zusammenleben von Mann und Frau gilt.

    In den Traufragen kommt kurz und knapp zum Ausdruck, was von einer christlichen Ehe gesagt werden kann. Die Brautleute sollen aktiv und für alle erkennbar im Traugottesdienst dem zustimmen, was in den Traufragen gesagt wird.

    Wie in jedem anderen Gottesdienst auch wird am Ende des Traugottesdienstes Geld eingesammelt. Das Brautpaar kann den Verwendungszweck in der Regel nach Rücksprache mit dem Pastor/ der Pastorin selbst wählen.

  • Welche evangelische Kirche können wir nutzen?

    Die evangelische Kirche bietet Ihnen mehrere Möglichkeiten an. Grundsätzlich gilt, dass Sie Ihre Trauung in der Kirchengemeinde feiern können, in der einer der Partner bisher lebte oder in der Sie als Ehepaar in Zukunft leben werden oder in der die Eltern eines der Partner leben.

    Wenn Sie sich eine Kirche wünschen, die sich nicht in den oben genannten Kirchengemeinden befindet, sind Ausnahmen möglich. Um sich in einer anderen Kirche trauen lassen zu können, benötigen Sie eine formelle Erlaubnis ("Dimissoriale"), die vom Pfarramt Ihrer Gemeinde ausgestellt wird.

  • Was kostet eine kirchliche Trauung?

    Bei einer Trauung sind mehrere Personen im Einsatz, die von der Kirche bezahlt werden wie Pastor/in, Organist/in und Küster/in. Dieser Dienst der Kirche ist für die Gemeindemitglieder kostenfrei.

    Wenn Sie besondere Wünsche haben, zum Beispiel beim Blumenschmuck oder bei Musikdarbietungen, dann müssen Sie die Mehrkosten selber bezahlen.

  • Welche Rolle spielen die Trauzeugen?

    Viele Brautpaare wünschen sich für ihren großen Tag die Begleitung von Trauzeugen. Diese können im Traugottesdienst eine Lesung oder Fürbitte übernehmen, bei der Organisation der Feier helfen oder den Brautleuten einfach mit Rat und Tat zur Seite stehen.

    Generell sind bei einer evangelischen Trauung aber keine Trauzeugen nötig. Sie haben – anders als bei einer katholischen Trauung – auch keinerlei kirchenrechtliche Bedeutung. Zeugin der evangelischen Trauung ist die gesamte versammelte Gemeinde, die an der Trauung teilnimmt.

  • Wir wollen uns ökumenisch trauen lassen - was müssen wir beachten?

    Wenn Sie sich nicht für eine rein katholische oder rein evangelische Trauung entscheiden können, ist seit 1971 eine ökumenische Trauung möglich. Streng genommen gibt es keine "echte" ökumenische Trauung. Sie ist vielmehr ein Kompromiss, der beide Konfessionen berücksichtigt. Es bestehen dabei zwei Möglichkeiten für Sie. Sie feiern eine katholische Trauung mit Beteiligung eines evangelischen Pastors/ einer evangelischen Pastorin. Die Trauung würde dann in einer katholischen Kirche stattfinden.

    Oder aber Sie entscheiden sich für eine evangelische Trauung mit Beteiligung eines katholischen Pfarrers. Diese würde dann in einer evangelischen Kirche stattfinden. Die ökumenische Trauung gilt kirchenrechtlich als katholische Trauung, wenn sie unter katholischer Federführung vollzogen wurde. Entsprechend gilt sie als evangelische Trauung bei evangelischer Federführung. Diese wird auch von der katholischen Kirche anerkannt.

    Beide Kirchen lehnen es ab, dass man sich nacheinander in der einen und dann in der anderen Kirche trauen lässt. Der Traugottesdienst findet nach der Ordnung der jeweiligen Kirche statt, in der die Trauung vollzogen wird. In beiden Kirchen führen die Pfarrer/die Pfarrerin vor der Trauung mit dem Brautpaar ein Traugespräch. Das Traugespräch kann auch von dem katholischen und dem evangelischen Pfarrer/ der evangelischen Pfarrerin gemeinsam gehalten werden.

    Ist ein katholischer Christ mit einem evangelischen Partner verheiratet und beide wollen keine ökumenische Trauung feiern, sondern nur eine rein evangelische, dann muss der katholische Ehepartner bei seinem katholischen Pfarramt eine "Dispens von der Form" beantragen, die der Bischof erteilen kann. Dies ist die Befreiung von der Pflicht zur Trauung in der katholischen Kirche. Wird dies nicht getan, wird die evangelische Trauung von der katholischen Kirche nicht anerkannt.

  • Meine Partnerin / mein Partner ist nicht in der Kirche. Können wir trotzdem kirchlich getraut werden?

    Die Trauung setzt voraus, dass beide Eheleute einer christlichen Kirche angehören und mindestens einer von beiden Mitglied der evangelischen Kirche ist. Es geht darum, dass beide Ehepartner sich der Verantwortung vor Gott bewusst sind und sich nicht innerlich oder äußerlich vom evangelischen Trauverständnis distanzieren.

    Gehört der Partner keiner christlichen Kirche an, ist auf Wunsch des evangelischen Partners ein Traugottesdienst in Ausnahmefällen möglich. Dies muss aber auf jeden Fall mit Ihrem zuständigen Pastor/ Ihrer Pastorin besprochen werden. Dabei wird vorausgesetzt, dass der nicht-evangelische Partner die Form und Bedeutung des Traugottesdienstes respektiert und das christliche Verständnis der Ehe achtet.

    Wenn keiner der Brautleute evangelisch ist, kann die kirchliche Trauung nicht stattfinden.


Copyright Bilder: Albrecht Fietz auf Pixabay


© 2024 Ev.-Luth. Kirchengemeinde Nahe

E-Mail schreiben



Kirchenkreis Plön-Segeberg
Nordkirche